Nachdem es nur noch ein paar Tage bis zum ersten Jahrestag meines Unfalls mit Stefan gedauert hätte, kommt endlich Bewegung in den Fall.
Leider konnte ich auf Grund der Defekte am Fahrzeug nicht beweisen, dass vorher schon zu behebende Mängel bestanden.
Auch nicht zuletzt wegen der abblockenden Haltung und eigennützigen Aussagen des BMW Händlers in Barmen war eine Einstellung des Verfahrens ohne Folgen nicht zu erreichen.
Allen Widrigkeiten zum Trotz ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass ich mit einer Geldstrafe ausreichend in Regress genommen werde – womit ich meiner Meinung nach bereits über Gebühr für diesen ach so glorreichen Tag verantwortlich gemacht werde.
Wie dem auch sei, ein Gerichtsverfahren zwecks Anfechtung der Geldstrafe kommt wegen der oben genannten Gründe nicht in Frage, somit werde ich den äusserst Sauren Apfel beissen und bezahlen müssen.
Mit dieser Regelung ist natürlich der Zwist zwischen dem Autohaus bzw. deren Anwälten bezüglich deren augenscheinlich stark überhöhten Anwaltskosten nicht beigelegt.
Allerdings wird es wohl noch eine Weile dauern – immerhin liegt dieser Fall bereits dem Verwaltungsgericht Hagen vor.
Nun ja, genug geheult – Hauptsache ist, dass kein Fahrverbot erteilt wurde und mir die sprichwörtliche Freude am Fahren erhalten bleibt; Wenn auch sicherlich ohne Unterstützung durch dieses Autohaus. Demnächst stehen noch Inspektion und Ölwechsel an – das und alles weitere wird sicherlich woanders gemacht.